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Recht und Gesetz 
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Weitere Infos zum JArbSch

Jeder Arbeitgeber, der regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigt, ist verpflichtet, den Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes in seinem Betrieb auszulegen oder auszuhängen.

 

Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Bußgeldern bis 15.000 Euro belegt.

 

Ansprechpartner für die Region Dresden ist die

Landesdirektion Dresden-

Abteilung Arbeitsschutz

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

Tel.:825 50 01

Fax: 825 97 00

Mail: post.asd@id-dresden.de

Hier findest du Beratung, , sowie die Möglichkeit, Verstösse, auch anonym, zu melden.

Gesetzestexte

Den Gesetzestext zum Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es hier  als pdf.datei

 

Die Kinderarbeitsschutzverordnung gibt es hier als html-Dokument

 

Unter www.ratgeberrecht.de  findet Ihr weitere FAQ zum Jugendarbeitsschutz

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