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Kindertagesbetreuung
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Kindertagesbetreuung

Kindertageseinrichtungen werden in Dresden sowohl vom öffentlichen wie auch von freien Trägern der Jugendhilfe betrieben. Im Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe betreibt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen in allen Stadtteilen der Landeshauptstadt.

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Foto von einem Terminplaner

Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung

Hier finden SIe umfangreiche Informationen und Downloads zur aktuellen Kita-Bedarfsplanung 2008, bereitgestellt vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden.

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Gesetzliche Grundlagen

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ist in § 22 bis 25 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) gesetzlich festgelegt. Näheres regelt das Landesrecht.
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Ihr Kind ganztägig oder stundenweise betreut wird. 

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Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung

In der Verantwortung einer trägerübergreifenden Steuergruppe entstand eine Konzeption zur Qualitätsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung

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Elternvertretung

Die gesetzliche Grundlage der Kindertagesbetreuung ergibt sich aus dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem Sächsischen Kitagesetz. Dort sind auch elementare Beteiligungsrechte für Eltern und Kinder geregelt, die der Schaffung einer für die Familie optimalen Betreuungsform dienen.

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Aktuelle News